Zum 01. Januar 2026 wird der Mehrwertsteuersatz auf zubereitete Speisen wieder auf 7 % reduziert. Die Regelung gilt auf Speisen im Rahmen von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen und betrifft damit auch Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung und des Care-Bereichs. Getränke sind von der Regelung ausgenommen und werden weiterhin mit dem regulären Steuersatz von 19 % besteuert.
Das Wichtigste in Kürze
• Speisen: 7 % Mehrwertsteuer
• Getränke: weiterhin 19 % Mehrwertsteuer
• Gültig ab: 01.01.2026
Für Kunden, die ihr Verkaufsmanagement über joSales abbilden, bedeutet dies eine notwendige Anpassung der Mehrwertsteuersätze für Speisen.
Was ist in joSales zu beachten?
Damit die Umstellung korrekt und reibungslos erfolgt, sind folgende Punkte wichtig:
1. Neuen Zeitraum anlegen
Für Artikel, Rezepte und Kategorien muss ein neuer Zeitraum mit Gültigkeit ab dem 01.01.2026 angelegt werden, in dem die korrekten Mehrwertsteuersätze hinterlegt sind.
2. Mehrwertsteuer korrekt pflegen
3. Kategorien sauber trennen
Getränke und Speisen sollten nicht gemeinsam in einer Kategorie geführt werden, da sonst ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz angewendet wird.
4. Verkaufsvorbereitung rechtzeitig berücksichtigen (joCalc)
Damit die neuen Steuersätze ab dem 01.01.2026 korrekt greifen, muss der neue Zeitraum vor dem Lauf der Verkaufspreisvorbereitung (joCalc) angelegt sein.
Da häufig die Verkaufswoche montags startet und der 01.01.2026 auf einen Donnerstag fällt, empfiehlt es sich, die Anlage bereits im Dezember 2025 vorzunehmen.
Die gesetzliche Änderung wirkt sich direkt auf die Preis- und Steuerlogik im Verkaufsmanagement aus. Entsprechend wichtig ist eine saubere und rechtzeitige Umsetzung im System. Mit JOMOsoft lässt sich die Umstellung strukturiert, transparent und sicher vorbereiten
Bei Fragen zur Umsetzung oder zur optimalen Anlage der Zeiträume unterstützt euch unser Team gerne.